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SILOMAT DMP Lutschpastillen

von STADA Consumer Health Deutschland GmbH

  • Packungsgröße: 20 St
  • PZN: 01997662
  • Grundpreis: 0,52 € / 1 St3

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

10,40 €3

inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

Produkt

Informationen

Details
PZN01997662
AnbieterSTADA Consumer Health Deutschland GmbH
Packungsgröße20 St
PackungsnormN2
DarreichungsformLutschpastillen
ProduktnameSilomat DMP 10,5mg/Lutschpastille
Monopräparatja
WirksubstanzDextromethorphan hydrobromid-1-Wasser
Rezeptpflichtignein
Apothekenpflichtigja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Lutschen Sie das Arzneimittel langsam oder lassen Sie es im Mund zergehen.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 3-5 Tage anwenden. Bei länger anhaltenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen. Das Arzneimittel sollte nicht länger als 2-3 Wochen angewendet werden.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Blutdruckabfall, Pulsbeschleunigung, Atemstörungen, Muskelkrämpfen, Schwindel, Erregungszuständen sowie zu Bewusstseinsstörungen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Kinder von 6-12 Jahren1 Pastillemehrmals täglich (max. 6 Pastillen pro Tag)im Abstand von 4-6 Stunden, unabhängig von der Mahlzeit
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene1-3 Pastillenmehrmals täglich (max. 12 Pastillen pro Tag)im Abstand von 4-6 Stunden, unabhängig von der Mahlzeit
Anwendungsgebiete
- Reizhusten
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff stillt den Hustenreiz, indem er das Hustenzentrum im Gehirn lahm legt. Damit sich kein Schleim in den Atemwegen staut, eignet sich die Substanz aber nur, wenn der Husten vollkommen trocken ist. Wer den Stoff überdosiert, läuft Gefahr, eine Verstopfung der Atemwege zu provozieren oder nur noch schwer atmen zu können.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Pastille
10,5 mg Dextromethorphan hydrobromid-1-Wasser
7,7 mg Dextromethorphan
143,2 mg Betadex
+ Arabisches Gummi
+ Natrium cyclamat
+ Saccharin natrium
+ Chinolingelb
+ Zitronen-Aroma
+ Honig-Aroma
0,5 mg Levomenthol
+ Citronensäure
851 mg Maltitol
+ Paraffin, dünnflüssiges
+ Wasser, gereinigtes
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Asthma bronchiale
- Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung (chronische Atemwegserkrankung mit einer Verengung der Atemwege)
- Lungenentzündung
- Atemschwäche

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Eingeschränkte Leberfunktion
- Husten mit starker Schleimbildung
- Neigung zu Arzneimittelmissbrauch

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 6 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden
- Übelkeit
- Erbrechen
- Müdigkeit
- Schwindel

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen oder in Kombination mit Alkohol, beeinträchtigt sein. Achten Sie vor allem darauf, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen (auch im Haushalt) bedienen, mit denen Sie sich verletzen können.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Cyclamat (E-Nummer E 952)!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei Allergie gegen Farbstoffe (z.B. Chinolingelb mit der E-Nummer E 104)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Absatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem die Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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